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   LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11   

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LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11 (https://dejure.org/2012,11391)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.03.2012 - 5 Sa 371/11 (https://dejure.org/2012,11391)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 (https://dejure.org/2012,11391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Nettoreallohnanstiegs zur Anpassung der Betriebsrente; Feststellungsantrag zum Anspruch auf erhöhte Betriebsrente bei verkürztem Prüfungszeitraum und fehlerhafter Nachberechnung der reallohnbezogenen Obergrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Nettoreallohnanstiegs zur Anpassung der Betriebsrente; Feststellungsantrag zum Anspruch auf erhöhte Betriebsrente bei verkürztem Prüfungszeitraum und fehlerhafter Nachberechnung der reallohnbezogenen Obergrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 373
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Es widerspricht nicht der Billigkeit, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente nur bis zur durchschnittlichen Steigerung der Reallöhne der aktiven Arbeitnehmer anpasst (BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG).

    Versorgungsempfänger können demnach keinen vollen Teuerungsausgleich verlangen, wenn die noch aktiven Arbeitnehmer keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, also eine Stagnation ihrer Einkünfte oder gar einen Realeinkommensverlust hinnehmen müssen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur: BAG, Urt. v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 -, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.; BAG, Urt. v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 -, zit. n. Juris).

    Bei der Ermittlung des Kaufkraftverlustes gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG ist auf die Preisindexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und den jeweiligen Anpassungsstichtagen unmittelbar vorausgehen (BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    Durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag darf sich die erste Anpassung allerdings um höchstens sechs Monate verzögern (BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    Sie ist mit Prozessrisiken verbunden (BAG, Urt. v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 -, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG; BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    aa) Zutreffend geht die Beklagte noch davon aus, dass sie zur Ermittlung der Reallohnentwicklung sämtliche Gehaltseinzeldaten der Arbeitnehmer aller I.-Deutschland Unternehmen zugrunde legen durfte, auf die sich die konzernweite Anpassungsentscheidung erstrecken sollte (vgl. BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    Insoweit habe sich inhaltlich nichts geändert (BAG, Urt. v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 -, AP Nr. 44 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    Auch wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Ermessensspielraums ein praktikables und sachgerechtes Modell entwickeln darf und Typisierungen, Pauschalierungen und Generalisierungen im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung zulässig sind, müssen klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien die Gruppenbildung als sachgerecht erscheinen lassen (BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11

    Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Insoweit schließt sich die erkennende Kammer ausdrücklich der im Urteil des LAG Niedersachsen vom 16.02.1012 - 4 Sa 1001/11 B - vertretenen Auffassung an.

    Im Ergebnis wird damit der Maßstab einer gewissen Solidarität mit der Gesamtbelegschaft verlassen und der Pensionär auf das Schicksal seiner Arbeitnehmergruppe im Gesamtunternehmen verwiesen (ErfK/Steinmeyer, 12. Aufl., Rn. 26 zu § 16 BetrAVG; LAG Niedersachsen, Urt. v. 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B -, a.a.O.).

    Anhaltspunkte dafür, dass sich die Bezüge der Tarifangestellten und der ATAngestellten nicht parallel entwickelt haben, ergeben sich aus dem weiteren Vortrag der Beklagten, für die Tarifangestellten seien freiwillige Leistungen, wie zusätzliches Urlaubsgeld, entfallen (LAG Niedersachsen, Urt. v. 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B -, a.a.O.).

    Die Versorgungsanwartschaft erhöht während seines aktiven Berufslebens nicht seinen Lebensstandard und beeinflusst infolgedessen auch nicht die Kaufkraft (LAG Niedersachsen, Urt. v. 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11 B -, a.a.O.).

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Sie ist mit Prozessrisiken verbunden (BAG, Urt. v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 -, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG; BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).

    Da bei einer unternehmensübergreifenden reallohnbezogenen Obergrenze sowohl Risiken wie Chancen sinken, wird es sich häufig um eine ausgewogene interessengerechte Lösung handeln (BAG, Urt. v. 09.11.1999 - 3 AZR 432/89 -, AP Nr. 30 zu § 1 BetrAVG "Ablösung"; BAG, Urt. v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 - a.a.O.).

    Typisierungen, Pauschalierungen und Generalisierungen liegen umso näher, je größer die Datenmenge ist und je weniger sich aus statistischen Gründen einzelfallbezogene Ungenauigkeiten auswirken (BAG, Urt. v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 -, a.a.O.).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Versorgungsempfänger können demnach keinen vollen Teuerungsausgleich verlangen, wenn die noch aktiven Arbeitnehmer keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, also eine Stagnation ihrer Einkünfte oder gar einen Realeinkommensverlust hinnehmen müssen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur: BAG, Urt. v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 -, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.; BAG, Urt. v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 -, zit. n. Juris).

    Vielmehr ist es aus Praktikabilitätsgründen zulässig, dass der Arbeitgeber alle in dem Unternehmen anfallenden individuellen Prüfungstermine zu einem einheitlichen Prüfungstermin bündelt (BAG, Urt. v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 -, a.a.O.).

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG, Urt. v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 -, a.a.O.).

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Versorgungsempfänger können demnach keinen vollen Teuerungsausgleich verlangen, wenn die noch aktiven Arbeitnehmer keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, also eine Stagnation ihrer Einkünfte oder gar einen Realeinkommensverlust hinnehmen müssen (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur: BAG, Urt. v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 -, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - a.a.O.; BAG, Urt. v. 11.10.2011 - 3 AZR 527/09 -, zit. n. Juris).

    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefasst wurden, musste es sich um "typische Teile der Belegschaft" handeln (BAG, Urt. v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 -, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urt. v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 -, AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Insoweit habe sich inhaltlich nichts geändert (BAG, Urt. v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 -, AP Nr. 44 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urt. v. 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 -, a.a.O.).
  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87

    Anpassung der Betriebsrenten - reallohnbezogenen Obergrenze

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefasst wurden, musste es sich um "typische Teile der Belegschaft" handeln (BAG, Urt. v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 -, AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urt. v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 -, AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89

    Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Da bei einer unternehmensübergreifenden reallohnbezogenen Obergrenze sowohl Risiken wie Chancen sinken, wird es sich häufig um eine ausgewogene interessengerechte Lösung handeln (BAG, Urt. v. 09.11.1999 - 3 AZR 432/89 -, AP Nr. 30 zu § 1 BetrAVG "Ablösung"; BAG, Urt. v. 20.05.2003 - 3 AZR 179/02 - a.a.O.).
  • LAG München, 10.05.2011 - 6 Sa 107/11

    Betriebsrentenanpassung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Allein die von der Rechtsprechung entwickelte Möglichkeit des Arbeitgebers, für alle Betriebsrentner einen einheitlichen Anpassungsstichtag zu wählen, kommt dem Interesse des Arbeitgebers, den Verwaltungsaufwand in einem vertretbaren Umfang zu halten, entgegen (LAG München, Urt. v. 10.05.2011 - 6 Sa 107/11 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG, Urt. v. 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 -, NZA 2011, 1285 ff.; BAG Urt. v. 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 -, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

  • BAG, 05.11.1964 - 5 AZR 405/63

    Feststellung des Urlaubsumfangs - Bestehendes Arbeitsverhältnis - Ungünstiges

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassungsprüfung; Nichtberücksichtigung des

    Die Versorgungsanwartschaft erhöht während seines aktiven Berufslebens seinen Lebensstandard nicht und übt auch keinen Einfluss auf seine Kaufkraft aus (LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11, Rn. 55; LAG Schleswig-Holstein 5. Juni 2012 - 1 Sa 365/11, Rn. 46; LAG Niedersachsen 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11B - Rn. 45, 46).

    Anhaltspunkte dafür, dass sich die Bezüge der Tarifangestellten und der AT-Angestellten nicht parallel entwickelt haben, ergeben sich aus dem weiteren Vortrag der Beklagten, für die Tarifangestellten seien freiwillige Leistungen, wie zusätzliches Urlaubsgeld, entfallen (so auch LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 - NZA-RR 2012, 373 ff, Rn. 52; LAG Niedersachsen 16. Februar 2012 - 4 Sa 1001/11 B).

    Insbesondere hat die Beklagte nicht im Ansatz dargelegt, dass sich das Gesamtnettoeinkommen der Tarifangestellten und der AT-Angestellten im Prüfungszeitraum prozentual gleich entwickelt hat (so auch LAG Schleswig-Holstein 5. Juni 2012 - 1 Sa 365/11, Rn. 42 f.; LAG Schleswig-Holstein 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 - NZA-RR 2012, 373 ff, Rn. 52).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 344/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Dieser hängt vom tatsächlich verfügbaren Einkommen ab (BAG 18.9.2012 - 3 AZN 1732/12 -zu II 1 b bb der Gründe, n.v.; ebenso bereits LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b bb der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 c der Gründe, NZA-RR 2012, 373; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 e der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu II 1 a bb [1] der Gründe, juris).

    All das wäre indes notwendig gewesen, um ausschließen zu können, dass die Entwicklung der durchschnittlichen Nettolohnsumme nicht durch eine Verringerung der höher dotierten Mitarbeiter und ein Ansteigen der niedriger dotierten Mitarbeiter verfälscht wurde; dies umso mehr als die Beklagte selbst Veränderungen im Vergütungsgefüge aufgrund des Wegfalls zusätzlichen Urlaubsgelds oder variabler Vergütungsanteile vorgebracht hatte (vgl. LAG Hamm 25.9.2012 - 9 Sa 751/12 - zu zu II 1 a bb [2] [c] [cc] der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 16.2.2012 - 4 Sa 1001/11 B - zu II 2 c dd der Gründe, LAGE BetrAVG § 16 Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 5.6.2012 - 1 Sa 365/11 - zu II 1 b aa der Gründe, juris; 22.3.2012 - 5 Sa 371/11 - zu B II 2 b cc [2] [cc] der Gründe, NZA-RR 2012, 373).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2012 - 1 Sa 365/11

    Betriebsrentenanpassung - Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen

    Eine auf eine Zahlungsverpflichtung gerichtete Feststellungsklage ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn das Feststellungsurteil zu einer endgültigen Streitbeilegung führt, weil die Beklagte signalisiert hat, dass sie bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird (BAG, Urteil vom 05.11.1964 - 5 AZR 405/63 -, AP-Nr. 1 zu § 3 BurlG ; ebenso für die vorliegende Sachverhaltskonstellation LAG Schl.-Holst., Urt. v. 22.03.2012 - 5 Sa 371/11 -).

    hat in seinem Urteil vom 22.03.2012 (5 Sa 371/11) insoweit ausgeführt:.

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 460/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraftverlustes -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. März 2012 - 5 Sa 371/11 - wird zurückgewiesen.
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